Fragen auf die wir keine Antworten finden...

1. Frage:

 

Wenn im Zeitraum von 2000 bis 2006 neun Polen, neun Franzosen oder neun Israelis von Mitgliedern des Nationalsozialistische Untergrund ermordet worden wären, wäre dann ein deutsches Gericht, dass diese Verbrechen aufarbeitet mit den polnischen, französischen und auch israelischen Medienvertretern auch nach dem "Windhundprinzip" vorgegangen?

 

Zur Erklärung:

Mit Windhundprinzip oder Windhundverfahren („Den Letzten beißen die Hunde!“) bezeichnet man ein Verfahren, bei dem der Zugang zu einer nur begrenzt vorhandenen Ressource von der ressourcenverwaltenden Stelle nur nach der zeitlichen Reihenfolge der Bedarfsanmeldungen, nicht jedoch nach anderen Kriterien freigegeben wird. So stellt beispielsweise die Vergabe der Sitzplätze in einem Verkehrsflugzeug bei vielen Billigfluggesellschaften oder der Eintrittskarten zu einem Konzert ein klassisches Windhundverfahren dar, da diese ohne Ansehen der Person einfach der Reihe nach vergeben werden. Das Münchener Oberlandesgericht beruft sich auf dieses Verfahren, um zu erklären, dass kein einziger türkischer Medienvertreter einen garantierten Platz im Gerichtssaal erhalten hat.

Im Schwurgerichtssaal 101 des Strafjustizzentrums an der Nymphenburger Straße in München beginnt am 17. April 2013 der Prozess gegen Beate Zschäpe.

Passend zur Frage einige Auszüge aus einem Artikel des Migazin:

 

"(...) vor dem Hintergrund, dass es sich bei den Mordopfern mehrheitlich um türkische- oder türkischstämmige Bürger handelt, deutet die Verhaltensweise des Gerichts auf eine Mischung zwischen Provokation und Nervosität hin. Eine souveräne Haltung sieht anders aus. Hier hätten das Gericht und sein Präsident ein wenig mehr Augenmaß, Empathie und Flexibilität an den Tag legen können. Gerade wenn es um Mord und die mögliche Verwicklung von V-Leuten geht, wäre Deeskalation statt Provokation eine weitsichtigere Maßnahme gewesen."

(...)

"Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ wirft auch die EU-Kommission dem Gericht vor, „jedes Gespür fehlen zu lassen“ und „suboptimal“ gehandelt zu haben. Die Zeitung zitiert die EU-Justizkommissarin Viviane Reding, die sagt, dass es „das Normalste von der Welt“ sei, „dass ausländische Medien, erst recht aus Ländern mit Betroffenen“, dem Prozess hätten beiwohnen müssen. Außerdem meldet sich Nils Muiznieks, der Menschenrechtskommissar des Europarats, zu Wort und lässt verlauten, dass er die Entscheidung des Gerichts kaum verstehe."

(...)

"In diesem Gerichtsprozess geht es um mehr als die Zulassung türkischer Medien in die Verhandlung. Es geht auch darum, Schlampereien bei der Aufklärung der Morde zu benennen. Es geht darum, zu prüfen, ob es stimmt, was Markus Decker im „Kölner-Stadt-Anzeiger (KSTA)“ schreibt: „Dass es eine geistige Nähe zwischen Teilen des Inlandsgeheimdienstes und rechten Kreisen gibt“. Decker schreibt, dass es „Zeitgenossen“ gebe, die dies schon „längst für ausgemacht“ halten. Andreas Förster von der „Frankfurter Rundschau (FR)“ ergänzt, dass es ein „über Jahrzehnte gewachsene[s] soziale[s] und politische[s] Beziehungsgeflecht in der rechtsextremen Szene […], das der Zwickauer Zelle Rückhalt geben konnte“, existiert.

Die rechtsradikale Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“, deren Unterstützer und Helfershelfer bestehen nach letzten Erkenntnissen weder aus drei Personen noch aus 129 Personen, so wie in den letzten Tagen erklärt wurde, sondern aus viel mehr Menschen. Förster bezeichnet es als „bemerkenswert“, dass es unter den 129 Verdächtigen „acht inzwischen enttarnte V-Leute des Verfassungsschutzes und – in einem Fall – des Berliner Landeskriminalamts auftauchen“."