Gedanken zur Zeit

Warum kennen wir eigentlich einen Oskar Schindler aus Deutschland aber nicht einen Abdul Hussain Sardari aus dem Iran, einen Si Kaddour Benghrabit aus Algerien, einen Mohammad Helmy aus Ägypten und einen Behic Erkin aus der Türkei?

 

 

Was haben diese vier Herren gemeinsam? Jeder einzelne von ihnen hat während des 2. Weltkriegs mehr Juden vor den Nazi-Schergen gerettet als Oskar Schindler.

 

Hier einige weiterführende Informationen zu diesen unbekannten, vergessenen Helden.

 

 

 

Es gibt sie, die orientalischen Schindlers!

 

Im Zweiten Weltkrieg haben auch Muslime viele Juden vor der Deportation gerettet - mit großer List und unter Einsatz ihres Lebens. Doch ihre Taten sind in Vergessenheit geraten.

 

 

Hier der Link:

 

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/muslime-retten-juden-es-gibt-sie-die-orientalischen-schindlers-13084545.html

 

und

 

http://www.messynessychic.com/2013/05/17/that-time-the-paris-mosque-helped-jews-escape-the-nazis-by-supplying-them-with-muslim-ids/?utm_content=buffer94b4e&utm_medium=social&utm_source=facebook.com&utm_campaign=buffer

 

und

 

http://www.bbc.com/news/magazine-16190541

 

"Ich entscheide mich für ein religiöses Gebot. Kopftuchtragende Frauen haben wie alle anderen auch verschiedene Ideologien, Zugänge, Verständnisse des Islam und vom Lebens. Somit kann man nicht vom Kopftuch als einem ideologischen Symbol sprechen. In den letzten vierzig Jahren gab es einen gesellschaftlichen Zwang, sich unbedingt europäisch zu kleiden. Für mich und viele andere ist da das Kopftuch eine Möglichkeit, dagegen zu protestieren. Dadurch, dass das Kopftuch als ideologisch verstanden wird, stellt sich die Frage, ob das Nichtkopftuchtragen nicht auch eine Ideologie repräsentiert. Diese Frage stellt sich keiner."


Hidayet Şefkatli Tuksal

Was ein Moslem 25.000 Islam-Gegnern in Deutschland antwortet

Pegida demonstriert in Dresden, Legida in Leizpig. Islamhasser und Einwanderungsgegner wie Pegida-Gründer Lutz Bachmann verbreiten ihre Thesen auf der Straße und in den Medien. Ohne Rücksicht auf die Fakten über Muslime und Islam in Deutschland, in Europa. Ein Muslim aus Großbritannien hat die Nase voll davon. Und eine ziemlich gute Idee. Brief: http://www.huffingtonpost.de/rabah-kherbane/moslem-pegida-deutschland_b_6507378.html

In times of Pegida:


"When Westerners hate Jews, it is called hate.

When Westerners hate Muslims, it is called anxiety."


Wenn Hemmschwellen sinken...

Auch wenn noch nicht klar ist, wer den Mord an Khalid begangen hat:

Die Agitation der rechten Bewegung in Dresden lässt Hemmschwellen sinken und führt zu Verbrechen gegen Muslime und Flüchtlinge. Der Hass der PEGIDA auf Muslime ist real. PEGIDA ist nicht islamkritisch, sondern hasserfüllt

und zutiefst menschenverachtend. Wehret den Anfängen!

Eure DML e.V.

 (18.01.2015)

 

Dresden: Muslimischer Flüchtling Khaled Bahray nach islamfeindlicher Demo ermordet (Januar 2015) 

 

In Dresden ist in der Nacht von Montag auf Dienstag der eritreische Flüchtling Khaled Idris Bahray ermordet worden. Der Tatzeitpunkt unmittelbar nach dem Pegida-Aufmarsch in der sächsischen Hauptstadt, bei dem nach Angaben der Polizei etwa 25.000 Menschen mitliefen, sowie das seltsame Ermittlungsgebaren der Polizei werfen wichtige Fragen auf: Die Polizei behauptete zunächst, sie habe "keine Anhaltspunkte auf Fremdeinwirkung". Das stellte sich als falsch heraus. Der junge Eritreer starb, wie die Staatsanwaltschaft schließlich mitteilte, durch mehrere Messerstiche in Hals und Brust. Vergangene Woche stellte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck deshalb gegen unbekannt Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt.

 

Die Freunde von Khaled Bahray befürchten ein rassistisches Motiv.  (…) in den Wochen zuvor sei immer wieder bei ihnen geklingelt worden, mitten in der Nacht, um drei oder vier Uhr morgens. Sie hätten Angst gehabt, sagen sie, erzählen von rassistischen Übergriffen: Ein Nachbar habe auf der Straße vor ihnen ausgespuckt, einmal ins Gesicht. Drei Tage vor Bahrays Tod hätten sie zwei Hakenkreuze an ihrer Wohnungstür entdeckt. (…)

 

Auf einer Veranstaltung von antirassistischen Gruppen in Dresden am Mittwochabend berichtete Mahmoud Kassem, der Vorsitzende des Islamischen Zentrums Dresden, von zunehmenden Bedrohungen von Muslimen in der Stadt, von täglichen Beleidigungen und Übergriffen. "Hier wird Hass geschürt, Hass injiziert", sagt er. Andrea Hübner von der Opferberatung RAA Sachsen hält die Befürchtungen für berechtigt, dass in der momentanen Stimmung die Hemmschwelle sinkt, Hetze in die Tat umzusetzen. 

http://www.tagesschau.de/inland/khaled-bahray-dresden-101.html

https://www.wsws.org/de/articles/2015/01/16/pegi-j16.html 


RELOADED: Gedanken eines Muslim zu der anstehenden Europa-Wahl

 

„Wahltag ist Zahltag“, so lautet ein bekanntes deutsches Sprichwort, und es ist nicht ganz falsch. Doch wahlberechtigte Muslime in Deutschland sollten ihre Stimme mit Bedacht und Überlegung abgeben, und den Zahltag nicht im Sinne des Sprichwortes ausschließlich als „Heimzahlungstag“ an die Parteien, die das Land in einer Legislaturperiode geführt haben, missverstehen. Die Wahl zu haben ist ein Privileg, für das in den vergangenen drei Jahren Millionen Menschen bereit waren ihre Gesundheit aufs Spiel zu setzen und Zehntausende ihr Leben gegeben haben, in den Straßen Tunesiens, Ägyptens, Libyens, Bahrains und Syriens. Daran sollten wir Muslime in diesen vom Wahlkampf der Parteien geprägten Tagen denken.

 

Angesichts der knappen Wahlergebnisse in Kommunal-, Landtags- aber auch Bundestagswahlen, und immer neuen Koalitionsoptionen, besitzt jede Wählerstimme mehr Gewicht als man denkt. Dies erkennen die politischen Parteien, und sie bemühen sich nun seit geraumer Zeit intensiver um die Wählerstimmen, die bislang weniger beachtet wurden: Menschen mit Migrationshintergrund stehen plötzlich im realpolitischen Vordergrund, auch dessen sollten sich deutsche Muslime sehr bewusst sein.

 

Vor Wahlen stellen sich einige wenige Muslime die Frage, ob ein in Deutschland lebender, wahlberechtigter Muslim überhaupt an einer demokratischen Wahl teilnehmen darf. Wir von der Deutschen Muslim Liga (DML) sagen eindeutig: Ja!

 

Zur Begründung dieses klaren Votums sei deshalb daran erinnert, worum es bei freien demokratischen Wahlen in unserem Rechtsstaat geht. Alle Wahlberechtigten werden bei einer Wahl aufgefordert sich mittels ihrer Stimmabgabe für spezifische Lösungsansätze und -vorschläge der politischen Parteien zu entscheiden, damit und wie die Aufgaben und Herausforderungen vor denen unser Staat und unsere Gesellschaft steht, und die uns alle betreffen, sinnvoll bewältigt werden können.

 

Beschäftigt man sich mit den Wahlprogrammen der im Bundestag vertreten Parteien, so wird man feststellen, dass sich diese Programme fast ausschließlich mit Bildungsfragen, Problemen der Infrastruktur, Rentensicherung, Verantwortung des Sozialstaates für seine Bürger, Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Steuer-, Finanz- und Verkehrspolitik etc. auseinandersetzen. In diesen Angelegenheiten hat der Islam, die Schariah, also die Gesamtheit der Gebote im Islam, dem Menschen die Freiheit der Entscheidung gegeben. Muslime müssen an diesen politischen Entscheidungsprozessen und Weichenstellungen teilhaben, weil sie qua Geburt oder bewusster Entscheidung in diesem Land leben, dass sie konstruktiv und aktiv mitgestalten sollen und müssen.

 

Bei einer Wahlteilnahme geht es also um die Praxis des schariahgemäßen Istislaah, um die Beachtung und die Berücksichtigung des allgemeinen Interesses, des Gemeinwohls der Gesamtgesellschaft, dessen Teil wir Muslime sind. Ergibt sich daraus nicht eine Pflicht zur Teilnahme an einer Wahl?

 

Eine rechtsstaatliche Demokratie stellt keineswegs einen Gegenentwurf zum Islam dar. Das Gegenteil von Demokratie lautet Diktatur, der Gegenentwurf zum Islam ist „Kufr“. Ein wahlberechtigter Muslim trifft mit seiner Stimmabgabe also keine Aussage zu Fragen des Iimaans, der Ibaadah oder der Aqidaah. Eine Muslimah und ein Muslim treffen bei einer Wahl eine Entscheidung über gewöhnliche und oben erwähnte Sachverhalte, die den Alltag und das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, - aber mit einer gemeinsamen Zukunft (!) – bestimmen.

 

Eine Fiqh-Regel besagt, dass der Muslim durch den Islam dazu aufgerufen ist, Schaden zu beseitigen bzw. Schaden zu minimalisieren ganz im Geiste des Prinzips „Das Gute zu gebieten, und das Schlechte abzuwehren“. In einem demokratischen Rechtsstaat ist die Wahl eine sinnvolle Methode genau dieser Aufforderung aktiv zu entsprechen. Wahlen eröffnen uns Muslimen die Möglichkeit die politischen Programme zu unterstützen, die dem Gemeinwohl und der Muslimischen Gemeinschaft als Teil der Gesamtgesellschaft mehr Nutzen bringen als Schaden. Und wenn man sich nicht entscheiden kann, ob ein Wahlprogramm besser als andere ist, dann kann man diese Unzufriedenheit durch die Abgabe eines ungültigen Stimmzettels zum Ausdruck bringen; auch dies ist ein Votum. Ist nicht wählen zu gehen, nicht eine Flucht vor Verantwortung?

 

Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag findet am 22. September 2013 statt. Aus diesem Grund hat sich die DML mit einem Fragebogen, der sich mit vier Themenkomplexen beschäftigt, an die im deutschen Bundestag vertretenen Parteien und deren jeweiligen Spitzenkandidaten gewendet und insgesamt 23 Fragen gestellt. Die Parteien und Kandidaten haben geantwortet und unser Wahlkompass ist nun im Internet abrufbar. Jetzt kann jeder Wähler diese Informationen nutzen und verantwortungsvoll reagieren. Wir hoffen, dass der Wahlkompass informativ und aufschlussreich ist und zur Teilnahme an der bevorstehenden Wahl motiviert.

 

Der bekannte Gelehrte Yusuf Al Qaradawy wurde einmal gefragt, ob aus seiner Sicht der Islam mit Demokratie vereinbar sei. Darauf antwortete Herr Qaradawy wie folgt: Wer meint, dass Islam und Demokratie nicht vereinbar seien, der hat zwei wesentliche Dinge nicht verstanden: den Islam und die Demokratie!

 

Diesem tiefgründigen Gedanken ist nichts mehr hinzuzufügen.

 

MBM - September 2013

Unser Mann des Monats ist Twiggy Garcia!

Twiggy Garcia hat von seinem „Jedermann-Festnahmerecht“, dass es in Deutschland in einer ähnlichen Form auch als § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung gibt:

 

„Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“

 

Am 17. Januar 2014 ergriff der Kellner Twiggy Garcia die Gelegenheit und legte seine Hand auf die Schulter des ehemaligen britischen Premier Tony Blair und führte einen „citizens's arrest“ mit den folgenden Worten durch:

 

„Mr. Blair, this is a citizen’s arrest for a crime against peace, namely your decision to launch an unprovoked war against Iraq. I am inviting you to accompany me to a police station to answer the charge.

 

In England und Wales ist es laut Paragraph 24A(2) des Police and Criminal Evidence Act 1984 möglich eine „Jedermann-Festnahme“ durchzuführen. Das Gesetz ermöglicht es jedem von diesem recht Gebrauch zu machen, denn man muss dafür kein Staatsangehöriger Großbritanniens sein. 

Mehr zu dieser ungewöhnlichen Aktion ist hier zu finden:

 

http://www.theguardian.com/commentisfree/2014/jan/27/citizens-arrest-tony-blair-iraq-syria-twiggy-garcia

und hier:

http://www.independent.co.uk/news/uk/twiggy-garcia-who-attempted-citizens-arrest-on-tony-blair-awarded-over-2000-9078074.html

und hier:

http://www.arrestblair.org/

und hier:

http://derstandard.at/1389857719476/Der-Tag-an-dem-Twiggy-Garcia-Tony-Blair-verhaften-wollte

 

EIN HELD

 

Wir möchten unsere Leser auf den 15-jährigen Pakistaner Aitizaz Hussain Bangash aufmerksam machen:

 

Aitizaz stammte aus dem  Distrikt Hangu im Nordwesten Pakistans.

 

Er hat am 6. Januar 2014 in seinem Heimatdorf Ibrahimzai einen erwachsenen Selbstmordattentäter am Betreten seiner Schule gehindert und ihn niedergerungen.

 

Als der Selbstmordattentäter daraufhin die Bombe zündete verlor er sein Leben und bewahrte dank seines selbstlosen Einsatzes seine 2.000 Mitschüler vor einem grausamen und blutigen Massaker.

 

Sein Vater Mujahid Ali, der in den Vereinigten Arabischen Emiraten den Unterhalt seiner Familie verdient, reagierte mit diesen Worten auf den Tod seines Sohnes:

 

“My son made his mother cry, but saved hundreds of mothers from crying for their children.”

 

Siehe hierzu auch diese Links:

Deutsch: http://america.aljazeera.com/articles/2014/1/10/pakistani-teen-diesfoilingsuicideattack.html

Englisch: http://www.handelsblatt.com/politik/international/hunderte-gerettet-junger-pakistaner-stoppt-selbstmordattentaeter/9317308.html

 

Gedanken über die Liebe zwischen dem Muslim und ALLAH

 

Das diesjährige Id-ul-Azha-Fest möchte ich zum Anlass nehmen und anhand einer kleinen Geschichte den Leser dazu anregen über das Verhältnis des Menschen zu seinem Schöpfer einmal nachzudenken. Die folgende Geschichte ist wahr, und sie ist von meiner Familie aus Afghanistan überliefert.

 

Sie trug sich vor vielen Jahren zur Zeit der Hadsch in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhundert zu, in einer Zeit als die Wallfahrer nicht über den Luxus der Flugreise, klimatisierter Busse oder Zelte verfügten. Die Hadsch ist für uns europäischen Muslime eine sehr bequeme Angelegenheit geworden, mit Übernachtungen in den gepflegten Hotels von Makkah und Madina, Versorgung mit Nahrungsmitteln im Überfluss, Transporte in Bussen und Unterbringung in Zelten, die man nicht selbst mitbringen und aufstellen muss. Kurzum, die physischen und psychischen Anstrengungen, denen die Wallfahrer in früheren Zeiten ausgesetzt waren, bleiben dem modernen Pilger heute weitestgehend erspart.

 

Mein Ur-urgroßvater war ein großer und sehr angesehener Gelehrter in Afghanistan. Als sich für ihn vor vielen Jahrzehnten das Geschenk der Hadsch ergab, machte er sich zu Land von Kabul in die heutige pakistanische Hafenstadt Karatschi auf, um von dort mit seiner Familie, seinem Gefolge und sehr viel Reisegepäck per Schiff nach Dschiddah überzusetzen. Mit dabei war sein Gutsverwalter, ein Mann aus dem Westen Afghanistan, aus der Kulturhauptstadt des Landes, Herat.

Herat ist eine Stadt der Gärten, der historischen Bauten und vor allem eine Stadt, in der die Menschen einen sehr gepflegten und kultivierten Lebensstil haben.

 

Die Hadsch stellte eine besondere Herausforderung für den Gutsverwalter meines Ur-urgroßvaters. Nach dem Vollzug der Riten und der Rückkehr nach Makkah aus Arafah, dem Ort an dem der „Berg der Barmherzigkeit“ aus der Ebene hervorsticht und die Hadsch erfolgreich abgeschlossen wird, fand er sich im Zelt meines Ur-urgroßvater ein. Er war erschöpft, müde und der Strapazen, der langen Fußmärsche, der Hitze und des Staubs überdrüssig. Sein Schweiß muss in Strömen an seinem Körper heruntergelaufen sein, als er müde, fast ohnmächtig auf den mit Teppichen ausgelegten Boden des Zeltes sank und sich ausstreckte.

 

Nach einigen Minuten des Verschnaufens fing er erst leise und dann immer deutlicher und hörbarer an, sein Leid zu klagen. Schließlich wendete er sich direkt an seinen Schöpfer und sprach IHN für alle Anwesenden hörbar direkt an:

 

„Oh Allah, musstest du diesen sandigen, heißen Ort zur Heimstätte deines Hauses machen? Gab es denn auf dieser Erde nicht einen besseren Ort für dich? Ich hätte dir einen Ort nennen können, wenn du mich gefragt hättest. Dieser Ort liegt in der Nähe von meinem schönen Herat, und er heißt Jagartan. Welch herrlicher Ort, wo die Bäume Schatten spenden, die Bäche fließen, das kühle Wasser den Durst stillt und wo man geradezu zum Verweilen eingeladen wird. An diesen Ort wäre ich immer sehr gerne als der dir ergebene Pilger wieder eingekehrt, um dich zu preisen und dir für deine Gnaden zu danken. Aber hier, hier ist nichts. Oh mein Schöpfer, warum musstest DU diesen Ort für dein Haus auswählen?“

 

Als mein Ur-urgroßvater diese Litanei seines Gutsverwalters hörte, wies er den armen Wallfahrer scharf zurecht und rief ihm zu: „Schweig! In deines Schöpfers Namen, schweig! Du redest dich gerade um Kopf und Kragen. Es grenzt an Gotteslästerung was du von dir gibst!“

Doch mit diesen Worten brachte er den alten Gutsverwalter erst recht in Fahrt: „Jaja, du mit deinen klugen Sprüchen. Dein ganzes Leben lang hast du mir beigebracht immer die Wahrheit zu sagen, und jetzt halte ich mich an dieses Gebot, und sage die Wahrheit, und du bezichtigst mich der Gotteslästerung! Das ist ja geradezu unglaublich. Wie kann die Wahrheit bloß eine Gotteslästerung sein?“

 

Mir ist nicht bekannt, ob der Gutsverwalter sich wenig später beruhigt und erholt hat, und ob er später bei seinem Schöpfer für seine leidenschaftlichen Worte um Vergebung gebeten hat. Als mir meine Mutter vor vielen Jahren diese Geschichte zum ersten Mal erzählte, war ich sprachlos angesichts des respektlos wirkenden Umgangs dieses Mannes mit seinem Schöpfer, und auch ich pflichtete innerlich meinem Ur-urgroßvater darin bei, dass es sich bei diesem Ausbruch von Emotionen um eine Gotteslästerung handeln musste, für die jeder, der sich in dieser Weise äußert, um Vergebung hätte bitten müssen.

 

Mit den Jahren habe ich mich in stillen Momenten immer wieder an diese Geschichte erinnert, natürlich auch weil sie jedes Jahr zu Zeiten der Hadsch in der Familie die Runde machte. Je öfter ich diese Geschichte hörte, um so sympathischer wurde mir der Gutsverwalter meines Ur-urgroßvater, und mit den Jahren ist meine anfängliche Abneigung durch ein wohlwollendes Schmunzeln aber auch durch eine Nachdenklichkeit ersetzt worden.

 

Ich möchte den Leser dazu einladen, meine Sympathie für diesen Mann mit mir zu teilen. Denn dieser Mann hat aus seinem Herzen keine Mördergrube gemacht, er hat seinem Schöpfer sein Herz geöffnet, so wie man es auch nur gegenüber einem sehr guten Freund, dem man sein blindes Vertrauen und Anvertrauen schenkt, tun kann.

 

Unser Schöpfer weiß, was in unseren Herzen ist. Er kennt unsere kleinen und großen Geheimnisse, ob wir diese aussprechen oder nicht, nichts bleibt IHM verborgen. Das macht im Kern auch jede liebevolle Freundschaft aus, denn Liebende wissen voneinander was in ihnen vorgeht, was den jeweils anderen beschäftigt, ohne das man darüber miteinander sprechen muss.

 

Der Mensch braucht liebende Freunde in seinem Leben. Menschen, die bereit sind einem zuzuhören, einem Gehör schenken, damit man sich alles was einen beschäftigt auch einmal von der Seele reden kann. Gute Freunde können zum richtigen Moment, durch ihr schweigsames Zuhören sehr wohltuend wirken. Kann es also etwas Besseres im Leben eines Menschen gaben als in seinem Schöpfer einen liebenden Freund zu sehen, dem man sein ganzes Herz ausschütten kann? Ist der Schöpfer allen Seins nicht der beste Zuhörer?

 

Im erhabenen Quran ist in der 50. Sure, die den Namen „Qaaf“ trägt, im 16., 17. und 18. Vers folgendes zu lesen:

 

„Bereits erschufen WIR den Menschen und wissen, was ihm seine Seele einflüstert. WIR sind ihm näher als seine Halsschlagader, wenn (ihm) die beiden aufnehmenden (Engel) zur Rechten und zur Linken sitzend entgegennehmen.“

 

Unser Schöpfer teilt uns mit, dass ER uns näher ist als unsere eigene Halsschlagader. Kann man einem irgendeinem irdischen Geschöpf überhaupt so nah kommen, und kann es überhaupt eine größere Nähe als die Liebe von und zu ALLAH geben? Kann es also für uns Menschen eine bessere, vertrauenswürdigere Liebe als die Liebe zu ALLAH geben, dem wir das offenbaren, was uns zutiefst berührt und beschäftigt?

 

Die besondere Liebe, die uns ALLAH zuteil werden lässt, sollten wir uns in den Tagen des Opferfestes, in diesen Tagen an denen wir uns an den Propheten Ibrahim Khalillullah, an Ibrahim den Freund ALLAHS, und seines Sohnes Ismail erinnern, vergegenwärtigen.

 

Ich wünsche allen Lesern ein besinnliches Id-ul Azha, und dass sie die Liebe zu ALLAH erfahren, pflegen und sich auch in Zeiten der Schwäche und der Entbehrung in Gewissheit von IHM und SEINER Liebe tragen lassen. Ich danke meinem Ur-urgroßvater dafür, dass er diese kleine Geschichte seines Freundes des Gutsverwalters von seiner Wallfahrt mitgebracht hat, und ich hoffe, dass sie auch zukünftige Generationen zum Nachdenken einlädt.

 

mbm im Oktober 2013

Id-ul-Azha Geschichte 2013.pdf
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Gedanken eines Muslim zu den anstehenden Bundestagswahlen in Deutschland (MBM - September 2013)

 

„Wahltag ist Zahltag“, so lautet ein bekanntes deutsches Sprichwort, und es ist nicht ganz falsch. Doch wahlberechtigte Muslime in Deutschland sollten ihre Stimme mit Bedacht und Überlegung abgeben, und den Zahltag nicht im Sinne des Sprichwortes ausschließlich als „Heimzahlungstag“ an die Parteien, die das Land in einer Legislaturperiode geführt haben, missverstehen. Die Wahl zu haben ist ein Privileg, für das in den vergangenen drei Jahren Millionen Menschen bereit waren ihre Gesundheit aufs Spiel zu setzen und Zehntausende ihr Leben gegeben haben, in den Straßen Tunesiens, Ägyptens, Libyens, Bahrains und Syriens. Daran sollten wir Muslime in diesen vom Wahlkampf der Parteien geprägten Tagen denken.

 

Angesichts der knappen Wahlergebnisse in Kommunal-, Landtags- aber auch Bundestagswahlen, und immer neuen Koalitionsoptionen, besitzt jede Wählerstimme mehr Gewicht als man denkt. Dies erkennen die politischen Parteien, und sie bemühen sich nun seit geraumer Zeit intensiver um die Wählerstimmen, die bislang weniger beachtet wurden: Menschen mit Migrationshintergrund stehen plötzlich im realpolitischen Vordergrund, auch dessen sollten sich deutsche Muslime sehr bewusst sein.

 

Vor Wahlen stellen sich einige wenige Muslime die Frage, ob ein in Deutschland lebender, wahlberechtigter Muslim überhaupt an einer demokratischen Wahl teilnehmen darf. Wir von der Deutschen Muslim Liga (DML) sagen eindeutig: Ja!

 

Zur Begründung dieses klaren Votums sei deshalb daran erinnert, worum es bei freien demokratischen Wahlen in unserem Rechtsstaat geht. Alle Wahlberechtigten werden bei einer Wahl aufgefordert sich mittels ihrer Stimmabgabe für spezifische Lösungsansätze und -vorschläge der politischen Parteien zu entscheiden, damit und wie die Aufgaben und Herausforderungen vor denen unser Staat und unsere Gesellschaft steht, und die uns alle betreffen, sinnvoll bewältigt werden können.

 

Beschäftigt man sich mit den Wahlprogrammen der im Bundestag vertreten Parteien, so wird man feststellen, dass sich diese Programme fast ausschließlich mit Bildungsfragen, Problemen der Infrastruktur, Rentensicherung, Verantwortung des Sozialstaates für seine Bürger, Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Steuer-, Finanz- und Verkehrspolitik etc. auseinandersetzen. In diesen Angelegenheiten hat der Islam, die Schariah, also die Gesamtheit der Gebote im Islam, dem Menschen die Freiheit der Entscheidung gegeben. Muslime müssen an diesen politischen Entscheidungsprozessen und Weichenstellungen teilhaben, weil sie qua Geburt oder bewusster Entscheidung in diesem Land leben, dass sie konstruktiv und aktiv mitgestalten sollen und müssen.

 

Bei einer Wahlteilnahme geht es also um die Praxis des schariahgemäßen Istislaah, um die Beachtung und die Berücksichtigung des allgemeinen Interesses, des Gemeinwohls der Gesamtgesellschaft, dessen Teil wir Muslime sind. Ergibt sich daraus nicht eine Pflicht zur Teilnahme an einer Wahl?

 

Eine rechtsstaatliche Demokratie stellt keineswegs einen Gegenentwurf zum Islam dar. Das Gegenteil von Demokratie lautet Diktatur, der Gegenentwurf zum Islam ist „Kufr“. Ein wahlberechtigter Muslim trifft mit seiner Stimmabgabe also keine Aussage zu Fragen des Iimaans, der Ibaadah oder der Aqidaah. Eine Muslimah und ein Muslim treffen bei einer Wahl eine Entscheidung über gewöhnliche und oben erwähnte Sachverhalte, die den Alltag und das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, - aber mit einer gemeinsamen Zukunft (!) – bestimmen.

 

Eine Fiqh-Regel besagt, dass der Muslim durch den Islam dazu aufgerufen ist, Schaden zu beseitigen bzw. Schaden zu minimalisieren ganz im Geiste des Prinzips „Das Gute zu gebieten, und das Schlechte abzuwehren“. In einem demokratischen Rechtsstaat ist die Wahl eine sinnvolle Methode genau dieser Aufforderung aktiv zu entsprechen. Wahlen eröffnen uns Muslimen die Möglichkeit die politischen Programme zu unterstützen, die dem Gemeinwohl und der Muslimischen Gemeinschaft als Teil der Gesamtgesellschaft mehr Nutzen bringen als Schaden. Und wenn man sich nicht entscheiden kann, ob ein Wahlprogramm besser als andere ist, dann kann man diese Unzufriedenheit durch die Abgabe eines ungültigen Stimmzettels zum Ausdruck bringen; auch dies ist ein Votum. Ist nicht wählen zu gehen, nicht eine Flucht vor Verantwortung?

 

Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag findet am 22. September 2013 statt. Aus diesem Grund hat sich die DML mit einem Fragebogen, der sich mit vier Themenkomplexen beschäftigt, an die im deutschen Bundestag vertretenen Parteien und deren jeweiligen Spitzenkandidaten gewendet und insgesamt 23 Fragen gestellt. Die Parteien und Kandidaten haben geantwortet und unser Wahlkompass ist nun im Internet abrufbar. Jetzt kann jeder Wähler diese Informationen nutzen und verantwortungsvoll reagieren. Wir hoffen, dass der Wahlkompass informativ und aufschlussreich ist und zur Teilnahme an der bevorstehenden Wahl motiviert.

 

Der bekannte Gelehrte Yusuf Al Qaradawy wurde einmal gefragt, ob aus seiner Sicht der Islam mit Demokratie vereinbar sei. Darauf antwortete Herr Qaradawy wie folgt: Wer meint, dass Islam und Demokratie nicht vereinbar seien, der hat zwei wesentliche Dinge nicht verstanden: den Islam und die Demokratie!

 

Diesem tiefgründigen Gedanken ist nichts mehr hinzuzufügen.

 

MBM - September 2013

Gedanken zur Bundestagswahl 2013
Gedanken zur Bundestagswahl 2013 Endfass
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Deutsche Muslim Liga empfiehlt Innenminister Friedrich von NSA-Aufklärungsreise sämtliche Daten zur NSU- Terrorserie mitzubringen (11.07.2013)

 

Die Deutsche Muslim Liga erklärt zur aktuellen USA-Reise von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich aus Anlass der geheimdienstlichen Überwachung Deutschlands durch die USA:

 

 „Wenn Innenminister Friedrich die Menschen in Deutschland von dem tatsächlichen Nutzen der grenzenlosen Überwachung überzeugen will, dann sollte er sämtliche Telekommunikationsdaten der NSU-Terrorzelle und ihrer unzähligen Unterstützer von seinem Besuch des NSA-Geheimdienstes mitbringen.“

 

USA speichert – Deutschland schreddert

 

Der älteste muslimische Verband Deutschlands erklärt weiter: „Vielleicht bringt die NSA-Affäre wenigstens mehr Aufklärung der größten rassistischen Mordserie seit der Wiedervereinigung. Die deutschen Sicherheitsbehörden haben sich in dieser Zeit eher durch direkte und indirekte Unzulänglichkeiten, wie Unwissenheit, unglaubliche Verdächtigungen der Opferfamilien und am Ende dem bedenklichen Schreddern von Akten hervorgetan.“

 

Das grundsätzliche Problem, dass Friedrich offenbar keine Schwierigkeiten mit der Ausspähung der deutschen Bevölkerung durch eine fremde Macht hat, die jeglichen rechtstaatlichen Grundsätzen in Deutschland widerspricht, bleibt davon aus Sicht der Deutschen Muslim Liga unberührt.

DML Stellungnahme NSU NSA Friedrich Fina
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Das Fingerspitzengefühl und der NSU Prozess

 

Der für den 17. April dieses Jahres vorgesehene Prozess gegen Frau Zschäpe und weitere Angeklagte ist auf den 06. Mai 2013 verschoben worden, damit im Rahmen eines neuen Zulassungsverfahrens ausländische Prozessbeobachter eine Berücksichtigung erfahren können.

 

Ein türkischer Journalist hatte beim Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt, dass er nicht direkt an dem Prozessgeschehen teilnehmen konnte. Die Aussicht nur im Rahmen eines Nachrückverfahren am so genannten NSU-Prozess in München teilnehmen zu können, empfand er als Benachteiligung, und das Bundesverfassungsgericht gab ihm Recht - Gott sei Dank, möchte man da sagen.

 

In den vergangenen Wochen ist es dem Münchener Oberlandesgericht gelungen allerhand Porzellan zu zerschlagen. Porzellan, das kein noch so aufrichtig gemeinter Dialog mit Einwanderern auf persönlicher und politischer Ebene wie auch Gipfelhöhe schnell wird wieder kitten können.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat am 12.April dem Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts aufgegeben, nach einem von ihm im Rahmen seiner Prozessleitungsbefugnis festzulegenden Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben. Und interessanterweise hat das Bundesverfassungsgericht es nicht dabei belassen, sondern auch gleich eine Option aufgezeigt, wie eine Lösung des Problems, in das sich das Oberlandesgericht selbst hinein manövriert hatte, aussehen kann und empfiehlt in seiner Urteilsbegründung folgendes: „Möglich wäre ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu eröffnen, in dem nach dem Prioritätsprinzip oder etwa nach dem Losverfahren Plätze vergeben werden.“

 

Leider hat nun das Oberlandesgericht beschlossen, dieser klugen Empfehlung nicht zu folgen, und stattdessen das Akkreditierungsverfahren erneut durchzuführen. Mit diesem Schritt hat das Gericht nicht nur bestätigt, dass es ihm an Fingerspitzengefühl mangelt, sondern das ihm jegliches Feingefühl für die Situation in der sich die Angehörigen der Opfer befinden, vollkommen abhanden gekommen ist, wenn es denn dieses je besessen hat.

 

Doch wie sieht es generell aus mit dem Fingerspitzengefühl in unserer Gesellschaft, wenn es um türkische bzw. muslimische Belange geht, wenn es um den Umgang mit den mittlerweile schon seit über drei Generationen in Deutschland lebenden Menschen geht, die Teil eines gesellschaftlichen Verständnisses sind, dass nicht mehr nach Minderheiten und Mehrheiten unterscheiden sollte. Der Duden definiert Fingerspitzengefühl als ein Feingefühl und eine Einfühlungsgabe im Umgang mit Menschen und Dingen.

 

Legt man diesen Maßstab an unsere Gesellschaft, so wird man feststellen, dass der Mangel, bisweilen die geradezu eklatante Abwesenheit von Fingerspitzengefühl Ausdruck eines Denkens ist, dass sich in einer großen Bandbreite manifestiert, wenn es um bestimmte Teile unserer Gesellschaft geht. Das Verhalten des Oberlandesgericht München ist nur ein weiteres Symptom für eine bereits seit Jahren anhaltende beängstigende Entwicklung.

Wie sonst ist zu erklären, dass sich über Jahre ein Unwort wie „Döner-Mord“ in den Leitmedien halten kann, ohne dass dieses inhaltlich hinterfragt wurde?

 

Wie sonst ist zu erklären, dass nach dem Mord an einer Muslima in einem Dresdener Gerichtssaal die Oberbürgermeisterin der Stadt keine Veranlassung gesehen hat, ihren Urlaub auf der Insel Rhodos abzubrechen, um an einer öffentlichen Trauerfeier für das Opfer teilzunehmen?

 

Wie sonst ist es möglich, dass es in diesem Land Schulen gibt, die in ihren Schulverfassungen sich hochmütig zur Schaffung einer „kopftuchfreien Schule“ bekennen?

 

Wie sonst ist es möglich, dass man Frauen, die aufgrund ihrer spezifischen religiösen Interpretation eine Form von Bekleidung in der Öffentlichkeit wählen, als „menschlichen Pinguin“ bezeichnet?

 

Wie sonst ist zu erklären, dass ein ehemaliger Innenminister unserer Republik, erst die vollkommene Loslösung eines Menschen von seiner kulturellen und religiösen Herkunft als gelungene Integration versteht?

 

Wie sonst ist zu erklären, dass der höchste Repräsentant unseres Staates den religiösen Menschen – notgedrungenen - als Bestandteil unseres Landes akzeptiert, aber seine Religion ausschließt?

 

Wie sonst ist zu erklären, dass erst jetzt von niederträchtigem Rassismus geprägte Weblogs von einem Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden, aber noch im Jahr 2010 geradezu zustimmend als Quelle für aktuelle Informationen zum Thema Islamismus und Islamisierung Europas dargestellt werden?

 

Wie sonst ist zu erklären, dass die stellvertretende CDU-Vorsitzende, aktuell die Abwesenheit christlicher Symbolik beim NSU-Prozess kritisiert - und damit wieder einmal tief in die Mottenkiste der christlichen Prägung des Abendlandes greift - anstatt einfach einmal aus Respekt vor den Angehörigen der Opfer einer rassistischen Mordserie keinen Wahlkampf zu betreiben, und die Klappe zu halten?

 

Mit dem Fingerspitzengefühl ist es nicht weit her in unserem Land, wenn es um bestimmte Belange geht. Darum seien zwei abschließende Fragen in den Raum gestellt:

 

Welchen Preis hat in Deutschland das Fingerspitzengefühl, wenn es um Muslime, Türken, Griechen, Zuwanderer geht?

 

Und welchen Wert hat das Fingerspitzengefühl noch, wenn es einen Preis hat?

 

Mit freundlichen Grüßen und wasalaam

Eure DML

Das Fingerspitzengefühl.pdf
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Beleidigt man Schwarze, nennt man es Rassismus.

Beleidigt man Juden, nennt man es Antisemitismus.

Beleidigt man Homosexuelle, nennt man es Intoleranz.

Beleidigt man sein Land, nennt man es Verrat.

Beleidigt man Sekten, nennt man es Hass.

 

Aber, wenn man den Propheten des Islam beleidigt,

spricht man von Kunst- und Meinungsfreiheit.

 

Warum eigentlich???